Nutzungsbedingungen DB - Die Box
Zusatzbedingungen bei Nutzung von DB-InfraGO-Stationen
Wenn eine Buchung über Hastion an einer Station der DB InfraGO erfolgt, gelten zusätzlich zu den Hastion-AGB die folgenden besonderen Nutzungsbedingungen für diese Stationen.
- Regeln am Standort beachten
Bei der Nutzung der Station sind die am jeweiligen Standort geltenden Regeln einzuhalten. Dazu gehören insbesondere Hausordnungen, Sicherheitsvorgaben, Hinweisschilder, Merkblätter und Anweisungen des zuständigen Personals der DB InfraGO, von Standortpartnern oder sonstigen Betreibern.
Das gilt für alle Vorgänge an der Station, insbesondere für das Einlegen, Abholen und Entleeren von Sendungen.
- Nachweis bei Zugang zu bahnsteig- oder zugangsbeschränkten Bereichen
Einige Stationen können sich in Bereichen befinden, die normalerweise nur mit gültigem Fahrausweis betreten werden dürfen.
Wer eine Sendung abholt, muss deshalb die Abholbenachrichtigung mitführen. Diese sollte insbesondere den Abholcode, das Abholzeitfenster und den Namen bzw. Standort der betreffenden Station enthalten. Bei Kontrollen oder auf Aufforderung des zuständigen Personals ist diese Abholbenachrichtigung als Nachweis vorzuzeigen.
Gewerbliche Nutzer oder eingesetztes Personal müssen bei Zustellung, Abholung oder Entleerung geeignete Nachweise mitführen, zum Beispiel Betriebsausweis, Gewerbeanmeldung, Einlieferungslabel, Einlieferungscode oder Abholbenachrichtigung.
- Nutzung nur während der zugänglichen Zeiten des Standorts
Die Station kann grundsätzlich nur genutzt werden, wenn der jeweilige Standort geöffnet und der konkrete Aufstellort zugänglich ist.
Es kann nicht garantiert werden, dass eine Station jederzeit erreichbar ist. Es kann vorkommen, dass zwar der Bahnhof oder einzelne Bahnsteige zugänglich sind, der konkrete Aufstellort der Station aber zeitweise nicht erreichbar ist.
- Einschränkungen durch Betrieb, Sicherheit oder Behörden
Der Zugang zu einer Station kann kurzfristig eingeschränkt oder vollständig unmöglich sein, zum Beispiel durch betriebliche Gründe, Unfälle, Polizeimaßnahmen, behördliche Anordnungen, Sperrungen oder sonstige Ereignisse.
In solchen Fällen kann die Zustellung, Abholung oder Entleerung vorübergehend nicht erfolgen.
- Rücksicht auf Fahrgäste und Publikumsverkehr
Bei der Nutzung der Station darf der Fahrgastfluss und sonstige Publikumsverkehr nicht behindert werden.
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden.
Gewerbliche Nutzer und Zusteller müssen insbesondere darauf achten, dass Transportmittel, Waren oder Sendungen nicht im Weg stehen und keine Gefährdung für andere Personen entsteht.
- Besondere Regeln für größere Transportmengen
Größere Transportgefäße, zum Beispiel Gitterboxen mit vielen Paketen, dürfen an Werktagen grundsätzlich nur außerhalb der Hauptverkehrszeiten genutzt werden.
Als Hauptverkehrszeiten gelten in der Regel insbesondere:
06:00 bis 09:00 Uhr
16:00 bis 18:00 Uhr
Kleinere Transportmittel, zum Beispiel Sackkarren mit bis zu zehn Paketen, sind in der Regel auch während der Hauptverkehrszeiten zulässig.
Am jeweiligen Standort können aber strengere oder abweichende Vorgaben gelten. Es kann insbesondere vorgeschrieben sein, dass nur bestimmte Transportmittel verwendet werden dürfen, damit der Publikumsverkehr nicht beeinträchtigt wird.
- Verpackung und Zustand der Sendungen
Sendungen müssen so verpackt sein, dass keine Verunreinigung, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung entsteht.
Unzulässig sind insbesondere Sendungen oder Verpackungen, die:
Fächer, andere Sendungen oder die Station beschädigen können,
Flüssigkeiten verlieren können,
Gerüche, Geräusche oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen,
andere Nutzer, andere Fächer oder die Umgebung stören oder gefährden können.
Wer eine Verunreinigung oder Beschädigung verursacht, kann für die Kosten der Beseitigung, Reinigung oder Reparatur verantwortlich gemacht werden.
- Keine Veränderungen an Station oder Fach
An der Station und an den Fächern dürfen ohne Zustimmung der DB InfraGO keine Veränderungen vorgenommen werden.
Insbesondere ist es nicht erlaubt, Werbung, Aufkleber, Kennzeichnungen oder sonstige Materialien an der Station oder an einzelnen Fächern anzubringen.
- Störungen, Schäden oder Verschmutzungen melden
Wer stärkere Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen an der Station oder an Fächern feststellt, soll den an der jeweiligen Station angegebenen 1st-Level-Support informieren.
Das gilt auch, wenn der Zugang zur Station nicht möglich ist oder Probleme beim Einlegen, Abholen oder Entleeren auftreten.
- Wartung, Reinigung und Reparatur
Wenn eine Station oder einzelne Fächer gereinigt, gewartet oder repariert werden, kann die Nutzung vorübergehend ausgeschlossen sein.
In diesem Fall muss die Fertigstellung der Reinigung, Wartung oder Reparatur abgewartet werden. Das kann auch außerhalb angekündigter Wartungsfenster erforderlich sein.
- Besondere Anforderungen an Transportmittel
Bei Standorten oder Zuwegungen mit Gefälle dürfen nur Transportmittel verwendet werden, die sicher gestoppt und im Stand gehalten werden können, zum Beispiel Rollwagen mit Feststellbremse.
Die Nutzung von Fahrtreppen mit Sackkarren oder anderen Transportmitteln ist für den Transport von Sendungen nicht gestattet.
Für Treppen dürfen nur geeignete Transportmittel verwendet werden, die für Treppenanlagen vorgesehen und entsprechend geschützt sind.
- Abholzeitfenster einhalten
Sendungen müssen innerhalb des jeweils angegebenen Abholzeitfensters abgeholt werden.
Nach der Abholung ist das Fach ordnungsgemäß zu schließen.
Wird eine Sendung nicht rechtzeitig abgeholt, kann eine Entleerung erforderlich werden. Erfolgt auch diese nicht fristgerecht, kann DB InfraGO das Fach öffnen und räumen lassen. Dadurch entstehende Kosten können weiterberechnet werden.
- Öffnung durch DB InfraGO oder Behörden
DB Infra GO darf Fächer öffnen, wenn dies auf Anweisung der Bundespolizei oder anderer zuständiger Behörden erfolgt.
DB InfraGO darf Fächer außerdem bei vertragswidriger Nutzung öffnen, insbesondere wenn eine Beeinträchtigung anderer Fächer, anderer Sendungen, der Station oder der Umgebung auftritt oder zu befürchten ist, zum Beispiel durch Geruch, austretende Flüssigkeiten, Geräusche oder Beschädigungen.
In solchen Fällen können Kosten für Räumung, Reinigung, Reparatur, Rücksendung oder Verwertung entstehen.